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Mit Atemschutz zur Flucht oder Selbstrettung ausgerüstete Personen

Das Tragen von Fluchtgeräten/ Selbstrettern soll dem Benutzer im Ernstfall die Flucht aus Bereichen mit schadstoffhaltiger Umgebungsatmosphäre ermöglichen. Deshalb ist es gerade im Notfall besonders wichtig, dass dem Gerätträger alle Handlungsabläufe geläufig sind. Aus diesem Grunde hat der Unternehmer gemäß PSA-Benutzungsverordnung in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 312-190 Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz dafür zu sorgen, dass die Träger von Fluchtgeräten/ Selbstrettern eine theoretische und praktische Unterweisung erhalten, die - soweit zutreffend - folgende Themen umfasst:

Inhalt:

  • Zweck des Atemschutzes,
  • Benutzerinformation (Gebrauchsanleitung) des Herstellers,
  • Information über die in Betracht kommenden Schadstoffe und deren Wirkung,
  • Auswirkungen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus,
  • Atmung des Menschen,
  • Aufbau und Wirkungsweise des vorgesehenen Selbstretters,
  • Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer,
  • Bereithalten, Behandeln und Kontrolle der Einsatzbereitschaft der Geräte,
  • Anlegen des vorgesehenen Selbstretters, Notwendigkeit, Zeitpunkt,
  • Verhalten auf der Flucht.

Praktische Übungen:

  • Nach Abschluss der theoretischen Unterweisung wird mit Ernstfall- oder Übungsgeräten das Öffnen und das richtige Anlegen der Fluchtgeräte solange geübt, bis den Teilnehmern die notwendigen Handgriffe geläufig sind. Anschließend werden mit angelegtem Atemschutzgerät Bewegungsübungen durchgeführt (z. B. Kniebeugen, Treppensteigen).

Dauer der Unterweisung:

  • Erfahrungsgemäß beträgt die Dauer der Erstunterweisung für Träger von frei tragbaren Isoliergeräten mindestens eine Stunde. Für Filtergerätträger kann sie je nach Art des Gerätes kürzer sein. Die Wiederholungsunterweisung ist in mindestens jährlichem Abstand durchzuführen.

Zielgruppe:

  • Mit Atemschutz zur Flucht oder Selbstrettung ausgerüstete Personen