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Arbeitsschutz für Führungskräfte

für Städte und Kommunen, speziell für den Abwasserbereich

Arbeitsschutz für Führungskräfte

Gesunde Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital in einem Unternehmen. Nicht nur aus diesem Grund nimmt der Arbeits- und Gesundheitsschutz einen immer größeren Stellenwert ein. Jeder Vorgesetzte ist nach Maßgabe seiner Stellung im Betrieb zuständig für die Sicherheit der ihm unterstellten, „anvertrauten“ Mitarbeiter. Die Vorgesetzten haben in ihrem Verantwortungsbereich alle nach den Arbeitsschutzvorschriften erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen. Dazu gehören u. a. die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen sowie das Beseitigen sicherheitswidriger Zustände.

Viele Führungskräfte sind sich ihrer Verantwortung im Arbeitsschutz gar nicht bewusst und das obwohl die Nichtbeachtung der Regelwerke zu Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten und zu ernsthaften haftungsrechtlichen Konsequenzen führen kann.

Unser Seminar informiert über die umzusetzenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften und behandelt alle relevanten Aspekte von den Grundpflichten und Arbeitsschutzaufgaben der Führungskräfte bis hin zur Aufgabenübertragung und effektiven Umsetzung der Anforderungen.


Inhalt:

  • Grundpflichten des Arbeitgebers
  • Arbeitsschutzaufgaben der Führungskräfte
  • Aufgaben- bzw. Pflichtenübertragung
  • Gesetzliche Grundlagen und Neuerungen im Regelwerk
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Unterweisungen
  • Effektive Umsetzung der Anforderungen
  • Abschlussdiskussion

Teilnehmerkreis:

  • Personen, die in ihrem Betrieb eine „Vorgesetzten“-Funktion innehaben
  • sonstige mit dem Arbeitsschutz beauftragte Personen
  • Unternehmer, Führungskräfte wie kaufmännische Leitung, technische Leitung, Fachbereichsleitungen, Abteilungsleiter, Betriebsleiter, Bereichsleitungen, Sicherheitsfachkräfte, Betriebs-/ Personalratsmitglieder deren Aufgabengebiet innerhalb des Arbeits- und Gesundheitsschutzes liegt
  • interessierte Studenten