Ausbildung zum Atemschutzgerätträger

Grundausbildung zum Tragen von Isoliergeräten

gemäß PSA-Benutzungsverordnung in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 312-190

Atemschutzgeräte sind nicht nur vorgeschriebener Bestandteil der Rettungsausrüstung, sondern sie werden auch bei vorhandenen Gasgefahren als Arbeitsgerät eingesetzt. Atemschutzgeräte sind gemäß PSA-Verordnung der Kategorie III zugeordnet. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) der Kategorie III sind unterweisungspflichtig mit praktischer Übung.

Durch den DGUV Grundsatz 312-190 Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz wird der Unternehmer verpflichtet, vor der ersten Benutzung der erforderlichen Geräte seine versicherten Mitarbeiter theoretisch und praktisch ausbilden zu lassen. Dabei ist es egal, um welche Art von Atemschutzgerät es sich handelt. Die Ausbildung im Umgang mit Fluchtgeräten/ Selbstrettern ist genauso wichtig und auch vorgeschrieben, wie die Ausbildung mit den Arbeitsgeräten. Weiterhin hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Träger von Isoliergeräten und mit Atemschutz zur Flucht oder Selbstrettung ausgerüstete Personen wiederholt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, in einer theoretischen Unterweisung und praktischen Übungen unterwiesen werden. Diese Ausbildungen dürfen nur von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden.

Das Absolvieren der Grundausbildung in unseren Schulungszentren ist besonders vorteilhaft für Betriebe, die nur wenige Mitarbeiter auszubilden haben und für die sich eine Inhouseschulung nicht rechnet.
Weiterhin können so auch Mitarbeiter nachgeschult werden, die z. B. bei den Unterweisungen vor Ort wegen Urlaub oder Krankheit fehlten, oder die erst später zu einer bereits ausgebildeten Kolonne gestoßen sind.

Dauer:

  • 2 Tage, Beginn jeweils ab 9:00 Uhr

Veranstaltungsorte:

  • Schulungszentrum Iserlohn, Corunnastr. 1
  • Raum Offenburg

Termine

  • 09.10. - 10.10.2024, Iserlohn
  • 20.11. - 21.11.2024, Dettenheim
  • 18.03. - 19.03.2025, Iserlohn
  • 23.09. - 24.09.2025, Iserlohn

Inhalt

  • Zweck des Atemschutzes
  • Regelwerke für Atemschutz, Benutzerinformation des Herstellers
  • Aufbau und Organisation des betrieblichen Atemschutzwesens
  • Zusammensetzung und Einwirkung der in Betracht kommenden Schadstoffe
  • Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus
  • Atmung des Menschen
  • Physiologische Gesichtspunkte, Belastung durch Atemschutzgeräte
  • Einteilung, Aufbau, Wirkungsweise + Prüfung der Atemschutzgeräte
  • Grenzen der Schutzwirkung und Benutzungsdauer
  • Anlegen der Atemschutzgeräte
  • Verhalten unter Atemschutz
  • Instandhaltung (z. B. Kontrolle, Prüfung, Wartung, Reparatur, Reinigung)
  • Einsatzgrundsätze
  • Prüfen von Atemschutzgeräten
  • Verhalten während des praktischen Gebrauchs

Teilnehmerkreis

  • Träger von Atemschutzgeräten - Vor der ersten Benutzung und danach in regelmäßigen Abständen ist eine gerätebezogene Unterweisung der Mitarbeiter durchzuführen.
  • Mitarbeiter, die als Sicherungsposten eingesetzt werden, um im Notfall mit einem umluftunabhängigen Atemschutzgerät Personen zu retten, benötigen eine Ausbildung zum Atemschutzgerätträger.