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Jährliche Unterweisung im Abwasserbereich

über die Gefahren beim Arbeiten an/ in abwassertechnischen Anlagen

Das Ausbildungsprogramm für den Abwasserbereich erstreckt sich natürlich auch auf den Part der „jährlichen Unterweisung“. Als „Abwasser-Spezialist“ erhalten Ihre Mitarbeiter durch unser Fachpersonal eine Unterweisung, die ganz konkret auf Ihren Bereich zugeschnitten ist und sich an der Praxis orientiert.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) verpflichten den Unternehmer, seine Mitarbeiter vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu unterweisen.

Die zu behandelnden Themen der Unterweisung ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten und werden speziell auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens abgestimmt.

Gerne führen wir die Unterweisungen als Inhouseschulung in Ihrem Betrieb durch.


Dauer der Unterweisung:

Die Dauer der allgemeinen Unterweisung ist abhängig von den Erfordernissen Ihres Betriebes und variiert je nach Anzahl und Inhalt der zu unterweisenden Themen.

Zielgruppe:

Alle Mitarbeiter, die Tätigkeiten an/ in abwassertechnischen Anlagen ausüben.