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Fachkundiger im Gasmesswesen

Spezialseminar für den Abwasserbereich

Das Ermitteln von Gefahren durch Stoffe oder Sauerstoffmangel ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern wichtiger Bestandteil zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen und hat vor Beginn der Arbeiten im Kanal-/ Abwasserbereich an den zu betretenden Arbeitsstellen zu erfolgen. Eine falsch durchgeführte Ermittlung kann sehr schnell tödlich enden. Um so wichtiger ist es, dass der Mitarbeiter, der diese Ermittlungen durchführt nicht nur alle erforderlichen Geräte zur Verfügung hat, sondern auch, dass er sicher beurteilen kann ob keine Gefahren vorhanden sind. Dazu gehört nicht nur der sichere Umgang mit den vorhandenen Messgeräten, sondern auch die Fähigkeit die richtige Entscheidungen bei den aufkommenden Fragen zu treffen: 

  • Welche Stoffe könnten vorhanden sein?
  • Wo muss gemessen werden?
  • Reichen meine Messgeräte zur Ermittlung aus?
  • Müssen weitere Messungen erfolgen?
  • Muss ständig gemessen werden?
  • Welche Schutzmaßnahmen müssen getroffen werden?

Wer Messungen durchführt, muss die geforderte Fach-/ Sachkunde besitzen und über die notwendigen Einrichtungen verfügen.

Trotz klarer Vorschriften und Regelungen werden diese Messungen gar nicht oder aber von Personen durchgeführt, die nicht über die geforderte Fach-/ Sachkunde verfügen. Viele Vorgesetzte, Aufsicht Führende und Meister sind sich ihrer großen Verantwortung gar nicht bewusst, wenn sie Mitarbeiter für das Ermitteln von Gefahren durch Stoffe einsetzen, die aufgrund mangelnder Fachkunde nicht dazu berechtigt sind.

Unser Lehrgang vermittelt die erforderlichen Grundkenntnisse in Theorie und Praxis sowie die Sicherheit, die beim Ermitteln von Gefahren durch Stoffe und beim Arbeiten mit Messgeräten benötigt wird. Das Seminar informiert auch über die Wartungsvorschriften für Gaswarngeräte mit strengeren Anforderungen an durchführende Personen und die Dokumentation. 

Das Spezialseminar für den Abwasserbereich ermöglicht den Teilnehmern die vorgeschriebene Qualifikation als „Fachkundiger zum Freimessen“ nach dem DGUV Grundsatz 313-002 „Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen“ gem. DGUV Regel 103-003/ 103-004 Arbeiten i. u. R. von abwassertechnischen Anlagen und vermittelt an praxisnahen Beispielen die geforderte Fachkunde über die bei den Arbeiten auftretenden Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen

Jeder Teilnehmer erhält eine detaillierte Bescheinigung zum Nachweis der erworbenen Kenntnisse. Durch regelmäßige Wiederholungsunterweisungen wird das Grundwissen Ihrer Mitarbeiter erweitert und Probleme, die bei den Messungen entstanden sind, werden besprochen und beseitigt. 


Inhalt:

  • Grundlagen zur Messverpflichtung
  • Gesetze und Verordnungen
  • Erkennen und Ermitteln der Gefahren durch Stoffe
  • Anwendung geeigneter Messverfahren
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Durchführung von Messungen
  • Dokumentation der Messergebnisse
  • T 021 + T 023 Wartungsvorschriften für Messgeräte
  • Betriebsanweisung
  • Festlegung der Maßnahmen
  • Aufgabenübertragung Fachkundiger im Gasmesswesen
  • Praktische Übungen
  • Abschlussdiskussion

Teilnehmerkreis:

  • Personen, die mit der Durchführung von Messungen beauftragt sind
  • alle betroffenen Mitarbeiter im Kanal- und Abwasserbereich, auf Kläranlagen, im Tiefbau etc.
  • Unternehmer, Führungskräfte, Aufsichtspersonen, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsratsmitglieder deren Aufgabengebiet innerhalb des Arbeits- und Gesundheitsschutzes liegt
  • interessierte Studenten, sonstige verantwortliche Personen