Gefährliche Güter stellen -
insbesondere als Vor- und Zwischenprodukte der Industrie - einen sehr großen Anteil
der Gesamttransportmenge aller Verkehrsträger sowohl im nationalen als auch im
internationalen Verkehr. Ihre Beförderung muss einerseits mit ausreichender
Sicherheit für alle Beteiligten und die Allgemeinheit und andererseits mit
tragbaren Bedingungen für die die gefährlichen Güter benötigende bzw. transportierende Wirtschaft verbunden sein.
Zu diesem Zweck wurden mit der Schaffung eines internationalen,
gesetzlichen Regelwerkes für den Transport gefährlicher Güter die Klassifizierung,
die
Verpackung, die Kennzeichnung der Güter,
der Bau , die Ausrüstung, Bau und Überprüfung der Tanks und der Fahrzeuge
sowie die Ausbildung von Fahrzeugführern, von Gefahrgutbeauftragten und
sonstigen mit Gefahrgut befassten Mitarbeitern einheitlich geregelt.
Die (nationale) GefahrgutbeauftragenVO verlangt darüber hinaus die
zu wiederholende Schulung von „beauftragte
Personen“, d.h. der Personen,
die im Unternehmen im Auftrag des Unternehmers in eigener Verantwortung
deren Pflichten zu erfüllen haben. Bei Missachtung o. a. gesetzlicher Regelungen,
wenn z. B. Schulungsbescheinigungen nicht vorhanden sind, können neben Bußgeldern
von bis zu 50.000 € insbesondere haftungsrechtliche Konsequenzen drohen.
Als
IHK-zugelassener
Ausbildungsträger bieten wir folgende Lehrgänge an: