Generell sind die Atemschutzausbildungen
der Feuer-wehr von den Ausbildungen im gewerblichen Bereich / öffentlichen
Dienst zu unterscheiden. Da die Einsatz-grundsätze und die Auswahl der einzusetzenden
Geräte sich stark von denen im Feuerwehrbereich unterscheiden, müssen Mitarbeiter
aus den anderen Bereichen entsprechend der
Vorgaben des Unfallver-sicherungsträgers
ausgebildet werden. Hier greift die Vorschrift BGR 190 „Benutzung von Atemschutz-geräten“.
Die Blanke GmbH als Ausbilder und Spezialist für den gewerblichen
Bereich / öffentlichen Dienst bietet ein aus
der Praxis entwickeltes und auf Ihren speziellen
Bereich zugeschnittenes Ausbildungsprogramm. Unser
„Zentrum für den betrieblichen
Atemschutz“
mit Sitz in Iserlohn ist eine der wenigen zugelassenen Ausbildungsstellen
für diesen Bereich.
Unser Ausbildungsprogramm
richtet sich in der Grundlage nach der BGR 190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“,
wird aber speziell auf die Erfordernisse in Ihrem Unternehmen abgestimmt.
Ein großer Vorteil der sich daraus ergibt ist, dass Ihre Mitarbeiter an
den gleichen Geräten ausgebildet werden, die sie später auch benutzen. Nicht
nur der theoretische, sondern auch der praktische Teil der Ausbildung kann
unter den zu erwartenden Bedingungen in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden.
Das spart Ihnen nicht nur unnötige Fahrt- und Übernachtungskosten, sondern
gibt dem Anwender auch eine
zusätzliche Sicherheit
. Gerne erstellen wir
Ihnen auch die erforderlichen Betriebsanweisungen für den Einsatz Ihrer
Atemschutzgeräte.