Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung/
Gefährdungsanalysen sind die Grundlage für die Festlegung der zu treffenden
Arbeitsschutzmaßnahmen. Um so wichtiger ist es, dass die geforderten Gefährdungsbeurteilungen
praxisgerecht umgesetzt werden.
Das Arbeitsschutzgesetz verlangt die Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen aller Beschäftigten bei ihrer Arbeit.
Es verpflichtet den Arbeitgeber wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
seiner Beschäftigten zu treffen.
Aus diesem Grunde müssen Arbeitsbedingungen
und die sich ergebenden Gefährdungen analysiert und beurteilt werden. Der
Arbeitgeber muss entsprechende Unterlagen verfügbar halten, aus denen das
Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen
des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.
Welchen Vorteil bringt die Gefährdungsanalyse dem Unternehmer?
Integration von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind Merkmale
für eine erfolgreiche Unternehmensphilosophie. Voraussetzung für die zukünftige
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen ist die Einführung von Qualitätssicherungssystemen. Entscheidend für das Qualitätsmanagement ist die Berücksichtigung
des Arbeitsprozesses. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bestimmen
die Qualität des Arbeitsprozesses mit. Die Basis für Präventivmaßnahmen
ist eine Beurteilung sämtlicher arbeitsbezogener Aspekte hinsichtlich des
Risikos für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer.
Wann muß eine Gefährdungsanalyse durchgeführt werden?
· als Erst-Analyse an bestehenden Arbeitsplätzen · in regelmäßigen Abständen, insbesondere bei Änderung von
Vorschriften, Erweiterung von Einrichtungen, Anschaffung neuer
Maschinen und Ausrüstungen · nach Auftreten von Arbeitsunfällen und Erkrankungen
Wer führt eine Gefährdungsanalyse durch?
Die Ermittlung und Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen
und Belastungen kann · vom Unternehmer selbst oder · durch vom Unternehmer beauftragte Kräfte durchgeführt werden.
Gerne führen wir eine Gefährdungsanalyse für Ihr Unternehmen durch.
Die Experten der Blanke GmbH unterstützen Sie bei der Durchführung
und der Umsetzung der in Ihrem Betrieb erforderlichen bzw. benötigten Gefährdungsbeurteilungen
nach: · Arbeitsschutzgesetz · Betriebssicherheitsverordnung · Biostoffverordnung · Gefahrstoffverordnung · Bildschirmarbeitsverordnung · Lastenhandhabungsverordnung
Lassen auch Sie sich von den Vorteilen unseres Konzeptes überzeugen.