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Gefährdungsbeurteilung

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind die Grundlage für die Festlegung der zu treffenden Arbeitsschutzmaßnahmen. Umso wichtiger ist es, dass die geforderten Gefährdungsbeurteilungen praxisgerecht umgesetzt werden.

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt die Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen aller Beschäftigten bei ihrer Arbeit. Es verpflichtet den Arbeitgeber wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes seiner Beschäftigten zu treffen.

Aus diesem Grunde müssen Arbeitsbedingungen und die sich ergebenden Gefährdungen analysiert und beurteilt werden. Der Arbeitgeber muss entsprechende Unterlagen verfügbar halten, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.


Welchen Vorteil bringt die Gefährdungsbeurteilung dem Unternehmer?

Integration von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind Merkmale für eine erfolgreiche Unternehmensphilosophie. Voraussetzung für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen ist die Einführung von Qualitätssicherungssystemen.

Entscheidend für das Qualitätsmanagement ist die Berücksichtigung des Arbeitsprozesses. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bestimmen die Qualität des Arbeitsprozesses mit. Die Basis für Präventivmaßnahmen ist eine Beurteilung sämtlicher arbeitsbezogener Aspekte hinsichtlich des Risikos für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer.

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

  • als Erst-Analyse an bestehenden Arbeitsplätzen
  • in regelmäßigen Abständen, insbesondere bei Änderung von Vorschriften, Erweiterung von Einrichtungen, Anschaffung neuer Maschinen und Ausrüstungen
  • nach Auftreten von Arbeitsunfällen und Erkrankungen

Wer führt eine Gefährdungsbeurteilung durch?

Für die Vorgehensweise bestehen Freiräume. Die Ermittlung und Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen kann vom Unternehmer selbst oder durch vom Unternehmer beauftragte Kräfte durchgeführt werden.


Egal welche Vorgehensweise Sie für Ihren Betrieb bevorzugen - die Experten der Blanke GmbH unterstützen Sie bei der Durchführung und der Umsetzung der in Ihrem Betrieb erforderlichen bzw. benötigten Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Lastenhandhabungsverordnung.

Lassen auch Sie sich von den Vorteilen unseres Konzeptes überzeugen.